AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines
(1) Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen
ausschließlich gemäß unseren AGB´s.
Mit der Auftragserteilung werden diese automatisch anerkannt. Jegliche
Abweichungen von diesen
Bedingungen bedürfen für jeden Vertrag der Schriftform. Diese gelten auch für
alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen aus dem Vertrag, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
2.Muster
(1) Muster und Auswahlsendungen werden zu Einzelpreisen berechnet.
(2) Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe und Qualität zum vorgelegten
Muster können vom Kunden
nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist.
Rohstoffbedingte
Abweichungen in Farbe und Qualität sind ausdrücklich vorbehalten.
3. Angebote
(1) Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich zugesichert wird.
(2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
(3) Mündliche Nebenabreden sowie Zusicherungen, die über den schriftlichen
Vertrag hinausgehen haben
keine Gültigkeit.
4. Preise
(1) Alle Preise verstehen sich ab Lager Köln Lövenich ohne USt. und ohne
Verpackung.
(2) Rabatte werden nur nach Absprache gewährt und bedürfen der Schriftform. Der
Anspruch auf gewährte
Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam.
Die Universal Athletics
GmbH behält sich vor, in diesem Fall den Differenzbetrag entsprechend der
gültigen Preisliste nach zu
berechnen.
(3) Änderungen der Preislisten aufgrund von Währungsschwankungen oder
Preisänderungen der
Vorlieferanten sind ausdrücklich vorbehalten.
(4) Für Druckfehler in unseren Preislisten wird keine Haftung übernommen.
5. Aufträge
(1) Vom Kunden erteilte Aufträge sind für die Universal Athletics GmbH nur
bindend, soweit diese innerhalb
von 60 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung angenommen
werden. Danach gilt der
Auftrag als abgelehnt.
(2) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen schriftlich
erfolgen. Nachträgliche
Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen, die
weiterberechnet werden.
Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der
Angaben zu den bestellten Produkten
und Mengen keine Gewähr, die daraus evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
(3) Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware innerhalb von 60 Tagen. Bei
Stornierung einer
Bestellung innerhalb dieses Zeitraumes werden Kosten in Höhe von 20% des
Netto-Auftragswertes,
mindestens jedoch 30,00 EUR fällig. Danach kann der Auftrag nur nach
ordnungsgemäßer Fristsetzung
storniert werden.
(4) Mündliche Zusagen, die von unseren Preislisten oder Zahlungs- und
Lieferbedingungen abweichen,
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung
durch die Universal Athletics
GmbH.
(5) Wir behalten uns vor, bei größeren Aufträgen (Aufträge über 2.000,00 EUR)
und bei Sonderanfertigungen
Abschlagszahlungen nach billigem Ermessen zu verlangen.
(6) Sind Teile der Bestellung nicht von uns lieferbar, so beschränkt sich der
Auftrag auf die verbleibende
Teillieferung. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn,
die teilweise Erfüllung des
Vertrages hat für ihn kein Interesse und er dieses vorher schriftlich bekannt
gegeben hat.
(7) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
6.
Verkaufsständer und Displays
(1) Werden dem Kunden Verkaufsständer oder sonstige Verkaufshilfen zur
Verfügung gestellt, so geschieht
dies, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, nur leihweise. Die
Verkaufshilfen bleiben in
unserem Eigentum und dürfen nicht mit Waren anderer Lieferanten bestückt
werden.
(2) Nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung müssen sämtliche Verkaufsständer
und -hilfen frachtfrei an
uns zurückgesandt werden, sofern nicht eine andere schriftliche Vereinbarung
vorliegt.
7. Farbbezeichnungen und Größenangaben
(1) Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen
Farbbezeichnungen und
Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf den
Textillabeln angebrachten
Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemeingültige
Farbvorstellungen sind
aufgrund dieser Angaben nicht möglich und begründen keine Beanstandungen.
8. Lieferungen
(1) Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich. Angegebene Lieferzeiten sind
freibleibend. Die Lieferfristen
richten sich u.a. nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten. Die Lieferfrist
beginnt erst nach vollständiger
Klärung aller eine Bestellung betreffenden Fragen.
(2) Wird der von der Universal Athletics GmbH schriftlich bestätigte
Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein
Rücktritt vom Auftrag seitens des Auftraggebers erst dann erfolgen, wenn eine
von ihm schriftlich gesetzte
Nachfrist von 21 Tagen fruchtlos verstreicht. Im Falle eines Rücktritts steht
dem Auftraggeber nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu.
(3) Bestellungen des Auftraggebers mit Fixtermin sind für uns nur wirksam, wenn
sie von uns schriftlich
bestätigt worden sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung
zum vereinbarten Termin
versandbereit ist bzw. an den Spediteur übergeben wurde, soweit der Spediteur
von uns zu beauftragen ist.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der Gesamtbestellmenge müssen –
insbesondere bei
Sonderprodukten – akzeptiert werden und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(5) Wir behalten uns vor, minimale Rückstände ohne weitere Information an den
Auftraggeber zu stornieren.
(6) Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des Bestellers
liegen, sind von uns nicht zu
vertreten.
9. Auslandslieferungen
(1) Alle Geschäfte und Verkäufe in das Ausland sind auf der Grundlage dieser
AGB abgeschlossen. Über alle
Rechte aus diesem Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich deutsches
Recht.
(2) Lieferungen ins Ausland unterliegen einem Mindest-Netto-Warenwert von EUR
500,00.
(3) Für den Fall, dass wir im Ausland gerichtliche Maßnahmen ergreifen müssen,
um die Erfüllung unserer
vertraglichen Ansprüche durchzusetzen, verpflichtet sich der Käufer zur
Übernahme und Zahlung aller
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zzgl. Anwaltsgebühren.
(4) Der Kunde im Ausland erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung
an, sie gelten als vereinbart.
10. Versand
(1) Wir liefern weltweit. Je nach Land können unter Umständen zusätzliche
Gebühren, z.B. für die Verzollung
der Ware, anfallen.
(2) Der Versand der Ware erfolgt ab Lager Köln- Lövenich oder einem anderen
Auslieferungslager
unserer Firma per Paketdienst oder Spedition.
(3) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten
für besondere
Versandformen (Express Versand, Eillieferungen o.ä.) werden dem Auftraggeber
weiterberechnet. Eine
Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.
(4) Mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers gehen sämtliche Gefahren und
Risiken, die mit dem
Transport zusammenhängen, auf den Auftraggeber über. Die Universal Athletics
GmbH haftet als Versender
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(5) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim
Frachtführer zu reklamieren, da
hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus müssen wir
unverzüglich über eine solche
Reklamation informiert werden.
(6) Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
11. Rücksendungen
(1) Rücklieferungen müssen schriftlich unter der Angabe der Auftragsnummer
avisiert und von der Universal
Athletics GmbH schriftlich gegenbestätigt werden.
(2) Die Ware wird per Abholauftrag beim Käufer abgeholt. Dies ist gleichzeitig
die Genehmigung der Universal
Athletics GmbH zur Rücknahme.
(3) Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei Haus und
in einem einwandfreien
und unbenutzten Zustand erfolgen. Für den Auftraggeber als Sonderproduktion
oder Veredelung gefertigte
Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
(4) Dem Käufer werden für Rücksendungen 15% des jeweiligen Netto-Auftragswertes
als
Wiedereinlagerungsgebühr berechnet. Diese ist sofort fällig.
(5) Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender.
Ebenso die Kosten für die
Lagerung von nicht einwandfreier Ware.
12. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung
Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu
veräußern. Er tritt schon
heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung
an den Verkäufer zu
dessen Sicherung ab.
(3) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten
weder verpfänden noch
sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder
gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat
uns der Käufer unverzüglich zu informieren, um das Absonderungsrecht zu wahren.
(4) Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, machen
wir auf die in §46 KO
aufgeführten Rechte zur Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf
Gegenleistung aufmerksam.
Die von uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie
weiterverkäuflich ist,
höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
(5) Retouren des Käufers, die aufgrund des geltend gemachten Eigentumsvorbehalts
vorgenommen werden,
haben für den Verkäufer kostenfrei zu erfolgen.
13. Zahlungskonditionen
(1) Rechnungsdatum ist der Tag der Lieferung. Wird nach Fertigstellung der
versandfertigen Ware vom
Besteller ein späterer Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem
Datum der Bereitstellung der
Ware ausgestellt. Zahlungsbedingung ist – soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart worden ist – innerhalb
von 10 Tagen Netto ohne Abzug.
(2) Eventuell vereinbarte Skonti werden nur gewährt, wenn alle früheren
Rechnungen bezahlt sind.
(3) An Neukunden liefern wir ausschließlich per Nachnahme oder per Vorkasse. In
Ausnahmefällen ist eine
Lieferung auf Rechnung gegen Bankbürgschaft oder Referenzen einer deutschen
Bank möglich.
(4) Jeder Wechsel bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.
Wird ein Wechsel von uns
akzeptiert, so berechtigt dies nicht zu weiteren Wechselzahlungen. Skontoabzug
bei Zahlung mittels Wechsel
ist ausgeschlossen. Wechsel sind fällig spätestens 90 Tage nach Rechnungsdatum.
Diskontspesen und
sämtliche Wechselkosten trägt der Auftraggeber; sie sind sofort fällig.
(5) Nicht angenommene Nachnahmesendungen sind kostenpflichtig und werden
zusätzlich zu den
Versandkosten mit EUR 10,00 berechnet.
(6) Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer
Zahlungsbedingungen
zu regulieren.
14. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 8,00 pro Mahnung und
Verzugszinsen in
Höhe von 4% p.a. über dem Zinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Erfolgt
auch nach einer
Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist die Bezahlung, werden alle
offenen Rechnungen des
Kunden sofort zur Zahlung fällig.
(2) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach
Ablauf des Zahlungstermins ohne
weitere Mahnung im Verzug.
(3)
Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen Lieferung bzw.
Teillieferung behalten
wir uns vor, jede weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung
durch den Auftraggeber
oder Bankeinzug auszuführen. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne
Rücksicht auf vereinbarte
Lieferfristen zurückbehalten werden.
(4) Die Universal Athletics GmbH ist berechtigt, trotz anders lautenden
Bestimmungen des Auftraggebers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden,
so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung anzurechnen.
(5) Werden Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruchs oder mangels
Deckung zurückgegeben, so
werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 30,00
nachberechnet; diese sind sofort
fällig.
(6) Bei dauerndem Zahlungsverzug kann Universal Athletics GmbH vom Vertrag
zurücktreten und die
Herausgabe der gelieferten Ware verlangen. Die Geltendmachung weiterer
gesetzlicher Ansprüche bleibt
vorbehalten.
15. Mängelhaftung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich nach
Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit
und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei
Werktagen nach Erhalt der
Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche
Mängel sind innerhalb von fünf
Tagen nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der Verjährungsfrist
anzuzeigen. Ein Verstoß gegen
diese Obliegenheiten schließt schuldrechtliche Ansprüche gegen die Universal
Athletics GmbH aus.
(2) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung.
Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.
(3) Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Unerhebliche Abweichungen in
der Qualität und
Ausfertigung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus
technischen Gründen
unvermeidbar sind.
(4) Im Falle einer begründeten Reklamation kommen wir für die Fehler nach
unserer Wahl durch
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Ansprüche auf Wandlung des Kaufs
oder Minderung des
Kaufpreises sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es wurde vorab etwas
anderes schriftlich
vereinbart. Das Recht auf Schadensersatz wird beschränkt auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, dies gilt
auch für Folgeschäden. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie
befreit den Kunden nicht
von der persönlichen Prüfungspflicht.
(5) Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt unverzüglich innerhalb der
Mindestfrist. Die Mindestfrist
beträgt vier Wochen, auch dann, wenn der Fristablauf nach dem letzten
vereinbarten Liefertag liegen sollte.
(6) Sämtliche reklamierten Waren sind der Universal Athletics GmbH für die
Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn eine Nachprüfung der Beanstandung
nicht mehr möglich ist. Bei
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erhält der Kunde zusammen mit der neuen Ware
eine Warengutschrift
für das verauslagte Porto. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Ersetzte
Teile werden unser Eigentum.
(7) Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung
unserer Produkte dienen,
behalten wir uns vor. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar.
16. Haftungsausschuss
(1) Die Universal Athletics GmbH haftet nicht für fehlerhafte Angaben in
Prospekten, Katalogen und
Preislisten der Vorlieferanten.
(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen
die Universal Athletics
GmbH, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
17. Datenschutz und sonstige Schutzrechte
(1) Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen, sowie
alle das Geschäftsverhältnis
betreffenden Daten auf elektronischen Medien gespeichert werden. Der Verkäufer
sichert die Einhaltung des
Bundes- und des Landes-Datenschutzgesetzes zu.
18.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Köln.
(2) Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist der Gerichtsstand ausschließlich
Köln. Andernfalls gelten die
Bestimmungen der ZPO.
19. Salvatorische Klausel
(1) Sollen einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder
werden oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen
oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
fehlenden Bestimmungen treten
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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